12 February 2023

Land Title Documents in Thailand and Their Legal Status — Grundbesitz-Dokumente in Thailand und deren rechtlicher Status


An example of a land title deed โฉนด (chanot), showing obverse (left) and reverse (right)


Abstract — The land title documents officially issued in Thailand are listed by rank and briefly described. The legal status of these titles is commented from a foreigner's point of view who wishes to invest in land property for residence or business.

Zusammenfassung — Die in Thailand offiziell ausgefertigten Grundbesitz-Dokumente sind nach ihrer Wertigkeit aufgelistet und kurz beschrieben. Der rechtliche Status dieser Doku­mente ist kommentiert aus der Sicht eines Ausländers, der in Grundstücke für Wohn- oder Gewerbenutzung investieren möchte.


Please note: All following subtitles correspond to the designations of the respective property document. The first line of the subtitle contains the designation in Thai script. The second line contains the official transcription based on the Royal Thai General System of Transcription (RTGS). The third line contains the phonetic notation of the International Phonetic Alphabet (IPA) enclosed by forward slashes "/". The fourth line contains a phonetic English transcription followed by a phonetic German transcription.

Bitte beachten Sie: Alle folgenden Untertitel entsprechen den Bezeichnungen des jeweiligen Grundstücksdokuments. Die erste Zeile des Untertitels enthält die Bezeichnung in Thai Skript. Die zweite Zeile enthält die offizielle Transkription basierend auf dem Royal Thai General System of Transcription (RTGS). Die dritte Zeile enthält die phonetische Notation des Internationalen Phonetischen Alphabets (IPA), eingeschlossen durch Schrägstriche "/". Die vierte Zeile enthält eine phonetische englische Transkription, gefolgt von einer phonetischen deutschen Transkription.




โฉนดที่ดิน — น. ส. ๔ จ.
Chanot Thi Din — No So Si Cho
/tɕʰà nòːt tʰîː din nɔː sɔ̌ː sìː tɕɔː/

Chanod-tee-din (or: Chanote-tee-din, short: Chanote) — Nor Sor See Jor (N. S. 4 J.) / Dschanohd-tieh-din — No So Sieh Dscho (N. S. 4 J.)





The Thai word โฉนด (chanod) means title or title deed, and the compound word โฉนดที่ดิน (chanod-tee-din) means land title, land title deed, warranty deed, land patent. The word 'chanod-tee-din' is often shortened to 'chanod'. The official classification for this land title is N. S. 4 J.

The chanod document ranks highest of all land title documents. In a strict sense, a chanod, which is issued by the Thailand Land Department, is the only true land ownership title deed. It gives proof of freehold (not only possession) of a certain plot of land. Every person who is registered on this document has a legal title on the land (ownership, but also other titles, e.g. mortgage, can apply).

The chanod document is issued in Thai language. Over the years, the document has modified its appearance. Nowadays, this document usually is issued on a single sheet of paper (36 cm tall and 24 cm wide), with content on both sides. The symbol of the Thai Nation, centrically on top of the front-side, is imprinted in red color. All these documents show the word chanod in the headline, and, in addition in newer documents, the official classification, N. S. 4 J., appears on the top, right hand side. The front-side includes name and address of the landlord, the land size (in rai, ngan and tarang-wah), a map of the land (north-oriented) with all boundary-markers and its numbers, plot-numbers, and the scale of the map. The original scale of the map is often 1 : 1,000; however, the map in the document might be displayed in another given scale. The reverse side of the document includes chronologically all legal changes, e.g. the name of the new landlord when the land was sold, a person or bank granting a mortgage, a lease-holder (if the owner leased out his land for 30 years), or usufructuray (for life).




Das thailändische Wort โฉนด (Dschanohd) bedeutet übersetzt Titel, Rechts­titel, Besitz­titel, Besitz­urkunde; das zusammen­gesetzte Wort โฉนดที่ดิน (Dschanohd-tieh-din) meint Grund­besitz­urkunde. Das Wort Dschanohd-tieh-din wird oft zu Dschanohd verkürzt. Die amtliche Klassifizierung dieses Titels ist N. S. 4 J.

Das Dschanohd-Dokument, das vom Thailand Land Department ausgestellt wird, ist das höchstwertige Grund­besitz-Dokument. Es ist im engeren Sinne die einzige Urkunde für den Nachweis des Rechts auf Eigentum am Grund­stück (nicht nur Recht auf Besitz). Jede Person, deren Namen auf der Urkunde eingetragen ist, hat Anspruch auf Rechte am Grund­stück (Eigen­tums­recht, aber auch andere Rechte wie z.B. Hypo­thek). Die Urkunde dient als Beweis­mittel.

Das Dschanohd-Dokument ist ausschliesslich in thai­ländischer Schrift verfasst. Über die Jahre hinweg hat es sein Aus­sehen etwas verändert. In der Regel wird dieses Dokument heute aus einem einzigen Blatt angefertigt (36 cm hoch und 24 cm breit), mit Angaben auf Vorder- und Rück­seite. Das Symbol des thai­ländi­schen Staates ist auf der Vorder­seite oben mittig in roter Farbe gedruckt. Alle diese Doku­mente ent­halten das Wort Dschanohd in der Titel­zeile, und auf den neueren Doku­menten er­scheint zusätzlich die amtliche Bezeich­nung N. S. 4 J. oben rechts. Die Vorder­seite enthält Name und Anschrift des Grund­stücks­eigentümers, die Grund­stücks­fläche (in Rai, Ngan und Tarang-wah), ferner einen nach Norden aus­ge­richte­ten mass­stäb­lichen Lage­plan des Grund­stücks mit allen Grenz­punkten, Num­mern der Grenz­punkte und Grund­stücks­num­mern. Der Original-Mass­stab der Kartie­rung beträgt oft 1 : 1.000; im Doku­ment kann aber der Lage­plan in einem anderen genannten Mass­stab wieder­ge­geben sein. Die Rück­seite ent­hält alle recht­lichen Ver­ände­rungen chrono­logisch auf­ge­listet, also z.B. den neuen Eigen­tümer aufgrund eines Ver­kaufs, einen Hypo­theken-Geber (Bank), einen grund­buchlich registrier­ten Pächter (meist für 30 Jahre).

Kauf, Verkauf und die damit verbundene Über­tragung der Grund­stücks­rechte ist in juristi­scher Hin­sicht ohne Probleme möglich. Dennoch sollte vor einem Kauf auf mög­liche Be­sonder­heiten geachtet werden. Fünf gar nicht so seltene Be­sonder­heiten werden nach­folgend be­schrieben.

1. Es gibt Grund­stücke mit Dschanohd-Titel, die während eines mehr­jährigen Zeit­abschnittes nicht auf eine andere Person über­tragen werden dürfen und somit auch nicht über­tragen werden können. Erst nach Ablauf dieser Frist (von bei­spiels­weise 15 Jahren) ist eine Über­tragung möglich. Dies können z.B. Grund­stücke sein, die einer Person als Kompen­sation für die Arbeit an einem Stau­damm-Projekt oder für den Verlust von Grund­stücken aufgrund des Stau­damm-Projekts kosten­los vom Staat über­­eignet wurden. Solch ein Grund­stück ist mit einer Dschanohd-Urkunde ausge­stattet, die sich auf der Vorder­seite von anderen Dschanohd-Urkunden in nichts unter­scheidet. Auf der Rück­seite jedoch ist ein Sperr­vermerk ein­ge­tragen, dem zu ent­nehmen ist, ab welchem Datum eine Über­tragung des Titels möglich ist.

2. Ist das Grund­stück mit einer Hypo­thek oder ander­weitig (z.B. Niess­brauch) belastet, so ist dies auf der Rück­seite des Dschanoht-Doku­ments vermerkt, ebenso wie der Name des aktuellen Grund­stücks­­eigen­tümers. Diese Angaben sollte man vor einem Kauf­vertrag unbe­dingt über­prüfen und auch beim Grund­stücks­amt erfragen. Im Falle der Be­lastung mit einer Hypo­thek dürfte eine Bank das Original des Grund­stücks­doku­ments zu ihrer Sicher­heit aufbe­wahren. Man wird also die Bank vor einem Kauf­­vertrag kontak­tieren müssen.

3. In aller Regel kann man davon ausgehen, dass Grund­stücke mit Dschanohd-Titeln genau ver­mes­sen wurden und mit Grenz­steinen ver­markte Grenz­punkte auf­weisen. Die heutige Vermes­sung von Grund­stücken mit Dschanohd-Titeln erfolgt zenti­meter-genau durch GPS-basierte Vermes­sung. Jedoch gibt es auch Grund­stücke mit Dschanohd-Titeln, deren Grenz­verlauf über die Jahr­zehnte hinweg unver­ändert blieb, weil keine Grund­stücks­auf­teilung erfolgte. Lediglich ein be­stehender rang­niedriger Grund­stücks­titel wurde offen­sichtlich, ohne erfolgte Neu­ver­messung des Grund­stücks, in den Rang eines Dschanohd-Titels um­ge­wandelt und eine ent­sprechende Urkunde ausge­stellt. In einer solchen Urkunde ist zwar ein Lage­plan des Grund­stücks darge­stellt. Aber die Grenz­punkte in diesem Lage­plan ent­halten keine Num­mern, was darauf hin­deutet, dass es nur sehr alte Grenz­steine ohne Num­mern gibt, oder die Grenz­punkte nicht mit Grenz­steinen markiert sind. Ein weiteres Indiz für einen solchen Fall ist das Fehlen von Zahlen bei der Angabe der Grund­stücks­fläche: Zwar sind die Flächen­werte für Rai und Ngan angegeben, nicht aber die­jenigen für Tarang-wah (das Mass für die kleinste Flächen­einheit). Dies deutet auf eine sehr alte, früher ange­wandte und ungenaue Ver­mes­sungs­methode hin. Diese Unge­nauigkeit geht in die Flächen­berech­nung ein. Möglicher­weise aber konnten die Flächen gar nicht be­rechnet werden, sondern wurden nur aus einer karto­graphi­schen Dar­stel­lung der Gesamt­heit der Grund­stücke (vermut­lich im Mass­stab 1 : 5,000) für jedes einzelne Grund­stück graphisch ermittelt, also zwangs­läufig ungenau ermittelt, nur auf volle Ngan oder halbe Ngan genau. Bei einem Grund­stücks­kauf­vertrag, dessen Kauf­preis über die Grund­stücks­fläche ver­einbart wurde, sollte man dies bedenken.

4. Wenn bei einem Grund­stück mit Dschanohd-Titel die Grenz­steine nicht gefunden werden, so sollte man an den ent­sprechen­den Stellen graben. Meist findet man sie unter der Erde, tief ver­graben (weil Erde aufge­füllt wurde) oder nur leicht ver­deckt. Der mass­stäb­liche Lage­plan hilft sehr, die Lage der Grenz­steine auf plus/minus 1 Meter zu ermit­teln. Ver­läuft die Grenze ent­lang eines öffent­lichen Weges oder Kanals, sollte man den Grenz­verlauf genau er­mitteln. Es kann sein, dass der de facto öffent­liche Weg auf dem privaten Grund­stück ver­läuft. Und es kann sein, dass der öffent­liche Kanal seinen Lauf durch Erosion im Laufe der Jahre ver­ändert hat, in das private Grund­stück hinein. Diese Flächen wird der Dorf­vor­steher als öffent­liche Flächen bean­spruchen und eine Grund­stücks­abtretung fordern. Ob die Forde­rung zu Recht oder nicht besteht, werden nur die Gerichte ent­scheiden können. Man sollte also vor Kauf­vertrag den Grenz­verlauf sorg­fältig über­prüfen.

5. Im Lage­plan sind die Num­mern der Grenz­steine (in arabi­schen Ziffern) ange­geben. Diese Num­mern sollten mit den Grenz­steinen auf dem Feld über­ein­stimmen. Weist aber einer der Grenz­steine, oder einige wenige der Grenz­steine, eine andere Num­mer auf, so kann es dafür eine harm­lose Ur­sache geben. Es ist mög­lich, dass das Nach­bar­grund­stück neu ver­messen wurde, der Grenz­stein nicht auf­findbar war und amtlich durch einen neuen mit anderer Num­mer ersetzt wurde. Ebenso harmlos kann es sein, wenn ein Grenz­stein im Grenz­verlauf gefunden wird, der in der Urkunde nicht aufge­führt ist. Es ist möglich, dass das Nach­bar­grund­stück geteilt und hierfür der Grenz­stein einge­fügt wurde. Solche Ände­rungen, die zeit­lich später er­folgten als die Aus­stellung der Urkunde, können in der Urkunde natürlich nicht ent­halten sein. Das Grund­stücks­amt kann jedoch Aus­kunft geben.





น. ส. ๓ ก.
No So Sam Ko
/nɔː sɔ̌ː sǎːm kɔː/

Nor Sor Sarm Kor (N. S. 3 K.) / No So Sahm Go (N. S. 3 G.)




The N. S. 3 K. document is a high-ranking land title-deed. It is a document for the right of the possession and use of a certain land for a certain person, and includes the right to be sold, leased, and can be used as a mortgage collateral. In a strict sense, it is not a true title-deed, rather a land exploration testimony, but you can deal with it in almost the same way as a chanod document. It is also possible to apply at the land office for an upgrade to a chanod document.

The N. S. 3 K. document is issued in Thai language. It looks like a chanod document and consists of a single sheet of paper. The symbol of the Thai Nation, centrically on top of the front-side, is imprinted in green color. The headline is given as หนังสือรับรองการทำประโยชน์ (which reads as 'Nung-seu rub-rong gahn-tum-pra-yoht' and means document for having obtained a title or simply title). It does not contain the word โฉนด (chanod). The official classification น. ส. ๓ ก. (N. S. 3 K.) appears on the top, right hand side. The front-side includes name and address of the land­lord, the land size (in rai, ngan and tarang-wah), a map of the land (north-oriented) with all boundary-markers and plot-numbers, and the scale of the map. The original scale of the map is 1 : 5,000; how­ever, the map displayed in the document might be reproduced in a larger scale, e.g. 1 : 1,250. The reverse side of the document includes chronologically all legal changes.

Land with this title was surveyed decades ago by an old method which was not as precise as a modern method (GPS-based) nowadays in use. The geographic position is often determined by aerial survey photography. One should expect to get a roughly defined boundary (of a few meters) of a certain plot, rather than a precise one, especially when border poles cannot be found.




Das N. S. 3 G. Dokument ist eine hoch­wertige Grund­besitz­urkunde. Es ist eine amtliche Urkunde über das Recht auf Besitz und Nutzung eines be­stimmten Grund­stücks für eine bestimmte Person und schliesst das Recht ein, Besitz und Nutzung auf eine andere Person zu über­tragen und es zu be­leihen. Streng­genommen ist es kein Eigentums­titel, aber man kann über das Grund­stück nahezu so verfügen, wie bei einem Grund­stück mit Dschanohd-Titel. Es ist möglich, beim Grund­stücks­amt einen Antrag zu stellen, den N. S. 3 G. Titel in einen Dschanohd-Titel umzu­wandeln.

Das N. S. 3 G. Dokument ist aus­schliess­lich in thai­ländi­scher Schrift ver­fasst. Es sieht einem Dschanohd-Doku­ment ähnlich und wird ebenso aus einem einzigen Blatt angefertigt. Das Symbol des thai­ländischen Staates ist auf der Vorder­seite oben mittig in grüner Farbe gedruckt. In der Titelzeile steht: หนังสือรับรองการทำประโยชน์ (Nang-süh rab-rong gahn-tham-prajoht, bedeutet Titel, Urkunde), enthält also nicht das Wort โฉนด (Dschanohd). Die amt­liche Bezeich­nung น. ส. ๓ ก. (N. S. 3 G.) ist auf der Vorder­seite oben rechts vermerkt. Die Vorder­seite enthält Name und Anschrift des Grund­besitzers, die Grund­stücks­fläche (in Rai, Ngan und Tarang-wah), ferner einen nach Norden ausge­richteten mass­stäb­lichen Lage­plan des Grund­stücks mit allen Grenz­punkten und Grund­stücks­nummern. Der Original-Mass­stab der Kartie­rung beträgt 1 : 5.000; im Doku­ment kann aber der Lage­plan in einem grösseren Mass­stab wieder­gegeben sein, z.B. 1 : 1.250. Die Rück­seite des Doku­ments enthält alle recht­lichen Ver­änderungen chrono­logisch auf­gelistet.

Die Vermessung eines Grund­stücks mit diesem Titel erfolgte weniger genau, also nicht mit der hohen Genauig­keit wie bei Grund­stücken mit Dschanohd-Titel (zenti­meter-genaue GPS-basierte Vermes­sung). Die Lage des Grund­stücks ist meist durch eine Luft­bild­auf­nahme eindeutig bestimmt. So manche Grund­stücks­grenzen bleiben auf einige Meter hin ungenau, besonders wenn die Grenz­steine nicht gefunden werden können.





น. ส. ๓
No So Sam

/nɔː sɔ̌ː sǎːm/

Nor Sor Sarm (N. S. 3) / No So Sahm (N. S. 3)




The N. S. 3 document is an almost high-ranking land title-deed, but has some restrictions as com­pared to the N. S. 3 K. document. It is an official document for the right of the possession and use of a certain land for a certain person, and includes the right to be sold and leased. In a strict sense, it is not a true title-deed, rather a land exploration testimony, but you can deal with it in almost the same way as a chanod document. It is also possible to apply at the land office for an upgrade to a chanod document.

The N. S. 3 document is issued in Thai language. It usually consists of a single sheet of paper. The symbol of the Thai Nation, centrically on top of the front-side, is imprinted in green color. The headline does not contain the word chanod. The official classification น. ส. ๓ (N. S. 3) appears on the top, right hand side. The front-side includes name and address of the landlord, a map of the land (north-oriented) with all its boundaries, and the scale of the map.

Land with this title was surveyed not precisely, and not marked with border poles. The borderline and position of the land was only recorded in relation to neighboring land. Consequently, the borderline remains unclear, maybe up to a few meters, and the area size of the land is inaccurate. There is a legal requirement that 30 days of public notice is necessary before any change of status over the land can be registered, which enables neighbors to raise objections. A land that holds this title cannot be partitioned.

Before a sales contract is made, detailed and comprehensive information should have been obtained. A wise precaution is to ask the landlord to stake out the boundaries and then ask neighboring land­lords to confirm the vendor's inter­pretation of the boundary. The results, being written down, mapped and simple surveyed, should be acknow­ledged by signature from all parties, including the village mayor and witnesses.




Das N. S. 3 Dokument ist eine fast hoch­wertige Grund­besitz­urkunde, aber mit einigen Ein­schrän­kungen gegen­über einem N. S. 3 G. Doku­ment. Es ist eine amt­liche Urkunde über das Recht auf Besitz und Nutzung eines be­stimmten Grund­stücks für eine bestimmte Person und schliesst das Recht ein, Besitz und Nutzung auf eine andere Person zu über­tragen. Streng­genommen ist es kein Eigen­tums­titel, aber man kann über das Grund­stück nahezu so ver­fügen, wie bei einem Grund­stück mit Dschanohd-Titel. Es ist möglich, beim Grund­stücks­amt einen Antrag zu stellen, den N. S. 3 Titel in einen Dschanohd-Titel umzu­wandeln.

Das N. S. 3 Dokument ist ausschliesslich in thai­ländi­scher Schrift verfasst. In der Regel wird dieses Doku­ment heute aus einem einzigen Blatt ange­fertigt. Das Symbol des thai­ländi­schen Staates ist auf der Vorder­seite oben mittig in grüner Farbe gedruckt. Alle diese Doku­mente ent­halten nicht das Wort Dschanohd in der Titel­zeile. Die amtliche Bezeich­nung น. ส. ๓ (N. S. 3) ist auf der Vorder­seite oben rechts vermerkt. Die Vorder­seite enthält Name und Anschrift des Grund­besitzers, ferner einen nach Norden ausge­richteten Lage­plan des Grund­stücks mit allen Grenz­punkten und mit Massstab.

Die Vermessung eines Grund­stücks mit diesem Titel erfolgte mit geringer Genauig­keit, ohne Grenz­steine. Grenz­verlauf und Lage des Grund­stücks sind nur in Bezug auch benachbarte Grund­stücke nachge­wiesen. Folglich bleiben so manche Grund­stücks­grenzen auf Meter hin ungenau; die Grund­stücks­fläche kann somit auch nur unge­fähr ermittelt werden. Alle recht­lichen Ver­ände­rungen bei Grund­stücken mit diesem Titel werden für 30 Tage lang öffent­lich ange­kündigt, so dass gegebenen­falls Ein­wendungen von Nach­barn erhoben werden können. Eine Parzel­lierung eines Grund­stücks mit diesem Titel ist gesetz­lich nicht realisierbar.

Vor Abschluss eines Kauf­vertrags soll man sich besonders umfassend infor­mieren, insbe­sondere sollten die Grund­stücks­nachbarn einbe­zogen werden. Die Grenz­punkte sollten abge­steckt, privat ver­messen und von allen Nach­barn in einem schrift­lichen Doku­ment mit Lage­skizze und Massen aner­kannt werden. Ebenso sollte man sich verge­wissern, mit den tat­säch­lichen Besitzern zu ver­handeln. Der Dorf­vorsteher sollte in jedem Fall einbe­zogen werden.





ส. ค. ๑
So Kho Nueng

/sɔ̌ː kʰɔː nɯ̀ŋ/

Sor Kor Noeng (S. K. 1) / So Ko Nüng (S. K. 1)




The S. K. 1 document is a low-ranking land document. It is an official document to confirm the announcement of the possession and use of a certain land for a certain person.

The S. K. 1 document is issued in Thai language. It consists of a single sheet of paper (reverse side empty), and is not similar in appearance to a chanod document. The symbol of the Thai Nation, centrically on top of the front-side, is imprinted in black color. The headline is given as กรมที่ดิน แบบแจ้งการครอบครองที่ดิน which means translated: 'Department of Lands – Notification of Taking Possession of Land'. The official classification ส. ค. ๑ (S. K. 1) appears on top, left hand side. The document includes name and address of the person who took possession of the land, the land size (in rai, ngan and tarang-wah), a description of the borderlines, and a simple sketch-map.

The S. K. 1 document publicly announces who took possession of the land. In 1954, the people who took possession of land were requested by the government through the land offices to declare and register their acquisitions. Upon this, the S. K. 1 document was issued with official signature and seal. In 2005, registration ended; thereafter no such documents will be issued. In case there is proof that the person who took possession of land acted in accordance with the law, then a higher-ranking document can be applied for.

Perhaps similar or equivalent is a P. B. T. 5 land document, but we do not have precise information on this at the moment.




Das S. K. 1 Doku­ment ist eine rang­niedrige Grund­besitz­urkunde. Es ist eine amtliche Urkunde über den ange­zeigten Besitz und die Nutzung eines bestimmten Grund­stücks für eine bestimmte Person. Das S. K. 1 Doku­ment ist aus­schliess­lich in thai­ländi­scher Schrift verfasst. Es ähnelt keines­wegs einem Dschanohd-Doku­ment und besteht aus einem einzigen Blatt (Rück­seite ist leer). Das Symbol des thai­ländi­schen Staates ist auf der Vorder­seite oben mittig in schwarzer Farbe gedruckt. In der Titel­zeile steht: กรมที่ดิน แบบแจ้งการครอบครองที่ดิน ("Grom-tieh-din bähb dschäng-gahn krob-krong tieh-din", und bedeutet über­setzt "Abtei­lung für die Regi­strie­rung von Grund und Boden – Mittei­lung über die Besitz­nahme von Land"). Die amt­liche Bezeich­nung ส. ค. ๑ (S. K. 1) ist oben links ver­merkt. Das Doku­ment enthält Name und An­schrift der Person, die das Grund­stück in Besitz ge­nommen hat, die Grund­stücks­fläche (in Rai, Ngan und Tarang-wah), eine Be­schrei­bung der Grund­stücks­grenzen und eine Lage­plan-Skizze des Grund­stücks. Das Doku­ment macht öffent­lich bekannt, wer das Grund­stück in Besitz genom­men hat und es nutzt. Im Jahr 1954 wurden die Land­besitzer von der Regie­rung über die Grund­stücks­ämter ange­wiesen, ihren Besitz anzu­zeigen. Hier­für wurde dieses Doku­ment mit amt­lichem Siegel und Unter­schrift ausge­stellt. Im Jahr 2005 endete die Frist zur An­zeige von Grund­besitz; danach werden solche Doku­mente nicht mehr ausge­stellt. Wird nachge­wiesen, dass der Grund­besitzer das Land recht­mässig besitzt (in Besitz ge­nommen hat) und es recht­mässig nutzt, kann der Grund­besitzer ein höher­wertiges Doku­ment bean­tragen: N. S. 3 oder N. S. 3 G.

Vielleicht ähnlich oder gleichwertig ist ein P. B. T. 5 Land-Dokument, aber wir haben im Moment keine genauen Informationen hierzu.





ส. ป. ก. (สิทธิประโยชน์ทำกิน)
So Po Ko (Sitthi Prayot Tham Kin)
/sɔ̌ː pɔː kɔː sìt tʰíp ráʔ jôːt tʰam kin/

Sor Por Kor (S. P. K.) / So Po Go (S. P. G.)




The S. P. K. document is a true land title deed but with legal restrictions. It refers to land allotted by the govern­mental Land Reform Committee with the strict provision of agri­cultural or forestry usage for a certain person. The land is exactly surveyed and marked with border poles. However, it is not allowed for anyone to buy, lease or build on such land, it may only be trans­ferred to the direct heirs of the owner, and it can be mortgaged. It seems to be a contradiction that S. P. K. land cannot virtually be trans­ferred but mortgaged; hence it is worth­less as collateral. If the owner is unable to pay back the mortgage, the mortgagee (usually a bank) cannot get the title trans­ferred. Perhaps a bank will grant a loan of low amount only, and considers the agri­cultural yield of the land as enough security. Notwithstanding the legal restrictions, S. P. K. titled land has often passed from one person to another, the land document being handed over to the 'buyer' upon payment. Further, it seems to be custom that the owner builds up a small house in combination with agri­cultural buildings without permission. How­ever, a foreigner should be advised not to invest in S. P. K. titled land as there is no title legally obtain­able and no security.




Das S. P. G. Doku­ment ist eine Urkunde über Grund­stücks­eigentum mit rechtlich sehr einge­schränk­ten Möglich­keiten. Es ist eine amtliche Urkunde über eine erfolgte Land­zuteilung mit land­wirt­schaft­licher Zweck­bestim­mung an eine bestimmte Person. Eine staat­liche Kom­mission zur Land­neuord­nung vergibt solche Titel. Das Land ist genau ver­messen und mit Grenz­steinen abge­markt. Es darf jedoch nicht verkauft oder ander­weitig über­tragen werden; es kann nur vererbt werden. Die Nutzung des Landes ist streng zweck­gebunden; eine beab­sichtigte Nutzung muss beantragt werden, die Be­willi­gung regelt den Umfang der Nutzung. Ein Wohn­gebäude darf in der Regel nicht errichtet, jedoch darf das Land mit einer Hypothek belastet werden. Es scheint ein Wider­spruch zu sein, dass ein Grund­stück hypo­theka­risch belastet werden, aber nicht über­tragen werden darf. Kann der Grund­eigen­tümer die Hypo­thek nicht zurück­zahlen, so hat der Hypo­theken-Gläubiger (üblicher­weise eine Bank) nicht die Möglich­keit, das Land als Sicher­heit über­eignet zu bekom­men. Möglicher­weise wird die Bank nur einen Kredit in geringer Höhe ein­räumen und den land­wirt­schaft­lichen Ertrag aus dem Grund­stück als Sicher­heit be­trachten. Obwohl der Titel nicht übertragen werden darf, ist es nicht seltene Praxis unter Thais, gegen Be­zah­lung die Urkunde an den "Käufer" auszu­händigen. Ebenso kommt es häufig vor, dass der Eigen­tümer ein kleines Wohn­haus mit Wirt­schafts­gebäuden auf dem Grund­stück ohne Genehmi­gung errichtet. Als Aus­länder sollte man unter keinen Um­ständen in ein Grund­stück mit diesem Titel investie­ren, da keinerlei Ab­sicherung möglich ist.





— This online document was created by Baan Sammi and first published on 9 September 2005 —

We are not aware of any changes in the legal situation regarding property deeds since 2005, but changes cannot be ruled out. It is the reader's responsibility to do their own research and as the information provided does not constitute legal advice we strongly recommend that you seek advice from solicitors and the land registry. — Seit 2005 sind uns keine Änderungen der Rechtslage bei Grundstücksurkunden bekannt, Änderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Es liegt in der Verantwortung des Lesers, sich selbst zu informieren, und da die vorliegenden Informationen keine Rechtsauskunft darstellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von Anwälten und dem Grundbuchamt beraten zu lassen.




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